AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen/ Grundlage für alle vertraglichen Vereinbarungen

1. Gegenstand und Leistungen

(a) Der Vertrag ist mit Unterschrift des Auftraggebers und der Auftragnehmer unwiderruflich.

(b) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, umgehend nach der Unterschrift des Vertrags, eine Rechnung über 50% des Gesamtbetrags als Reservierungsgebühr an den Auftraggeber zuschicken. Der Betrag ist innerhalb einer Woche zu überweisen.

(c) Mit dem Eingang der Reservierungsgebühr findet die verbindliche Buchung des Termins statt.

(d) Sollte der Betrag innerhalb einer Woche nicht überwiesen werden, tritt der Vertrag außer Kraft.

(e) Der Dienstleister ist Rebecca Wache persönlich.

(f) Der Auftragnehmer ist für die rechtzeitige Lieferung (ca. 3-5 Wochen nach Termin der Hochzeit) digitaler und analoger Produkte sowie aller Leistungen verantwortlich.

(g) Es versteht sich, dass der Auftragnehmer Änderungen und Anpassungen an den digitalen Dateien vornehmen kann, um ausschließlich Bilder zu liefern, die mit dem

Portfolio einstimmig sind. Dabei werden auffällige Manipulationen oder Retuschen nicht durchgeführt.

(h) Der Auftragnehmer liefert JPG-Dateien und keine unbearbeiteten Dateien oder RAW. Stückzahl je nach gebuchtem Paket variabel.

(i) Alben und Fotobücher sind kein Vertragsgegenstand und werden nur aufAnfrage angefertigt und separat in Rechnung gestellt. (Sofern nicht im Angebot inkludiert)

(k) In jeder Kollektion enthaltene Leistungen und Produkte: s. Angebot

(l) Die Bildsprache der gelieferten Dateien: s. Website (www.rebeccapohl.de)

(m) Farbe, Kontrast, Tönung und allgemeine Farbgebung können je nach Wetter- und Lichtbedingungen variieren.

(n) Das gebuchte Paket oder die Stundenzahl inklusive Wartezeiten und / oder Zwischenfahrten ist als eine Einheit zu verstehen.

(o) Die An- und Abreise sind nicht als Arbeitszeit zu verstehen. Internationale Hochzeiten oder Projekte, die sich über mehr als einen Tag erstrecken, werden gesondert berechnet.

(p) Ab einer 6- stündigen Buchung ist für eine ausreichende Verpflegung der Auftragnehmerin zu sorgen: Getränke, Speisen, Sitzmöglichkeit.

2. Zahlung

(a) Eine Reservierungsgebühr (50% des Gesamtbetrags) wird nach Akzeptieren des Vertrages in Rechnung gestellt. Die restlichen 50% werden nach erbrachter Leistung und vor Lieferung aller Produkte in Rechnung gestellt. Zahlungsziel: 14 Tage.

(b) Sollte die Reservierungsgebühr innerhalb von sieben Tagen nicht überwiesen werden, tritt der Vertrag außer Kraft und das Datum ist für weitere Hochzeitspaare verfügbar.

(c) Die Reservierungsgebühr wird bei Kündigung oder wenn der Termin nicht stattfindet, aus Gründen, die nicht im Einfluss- oder Zurechnungsbereich der Auftragnehmerin fallen (Absage, Verschiebung des Termins durch Auftraggeber), nicht zurückerstattet.

(d) Zusätzliche Reise- (Flug, Fähre) und / oder Übernachtungskosten werden im Voraus mit dem Auftraggeber vereinbart und der Rechnung hinzugefügt oder im Voraus vom Auftraggeber übernommen und organisiert.

(e) Jede vor Ort zusätzlich gebuchte Stunde wird im 60- Minuten Takt in Rechnung gestellt. Preise der Preisliste zu entnehmen.

(f) Zusätzliche Leistungen oder Produkte, die vom Auftraggeber angefordert werden, werden gesondert in Rechnung gestellt.

(g) Zwischenfahrten und Wartezeiten werden als Arbeitszeit berechnet.

3. Haftung & Rücktritt

(a) Die Auftragnehmerin wird für den Verlust, Nichtentstehung oder Beschädigung der Fotografien durch Dritte, höhere Gewalt oder technisches Versagen und die daraus resultierenden gänzlichen oder partiellen Schäden nicht haften.

(b) Die Auftragnehmerin haftet für den eigenen fahrlässigen Verlust sowie Beschädigung der Fotografien.

(c) Ist der Auftragnehmer nicht in der Lage den gebuchten Termin wahrzunehmen (z.B. Krankheit, Unfall, natürliche Katastrophen, höhere Gewalt) werden alle an die Auftragnehmerin geleisteten Zahlungen rückerstattet. Außerdem bemüht sich die Auftragnehmerin, einen Ersatzfotografen zu finden, der die Leistungen auf eigene Rechnung erbringt. Der Auftragnehmer wird für weitere Verluste oder Schäden nicht haften.

(d) Bei Nichtlieferung aller Leistungen und Produkte resultierend aus eigener Fahrlässigkeit, wird der bis dahin gezahlte Betrag vollumfänglich zurückerstattet.

(e) Für durch höhere Gewalt bedingte Verspätungen haftet die Auftragnehmerin nicht.

(f) Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, dass bestimmte Fotografien nicht entstehen (falls es dafür keine zuständigen Personen gibt, die sie bei der Identifizierung von Personen, Location, Gegenständen oder Ähnlichem unterstützen).

(g) Reklamationen hinsichtlich der Bildkomposition sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

(i) Die Auftragnehmerin und die Auftraggeber vereinbaren eine positive Zusammenarbeit und Kommunikation für das bestmögliche Ergebnis innerhalb der Definition der Aufgabe aus Punkt (f) Paragraph 3.

(k) Die Auftragnehmerin ist nicht dafür verantwortlich, dass Personen eine oder mehrere Aufnahmen verpassen, wird vor den jeweiligen Aufnahmen aber alle in Kenntnis setzen.

(l) Sollten die Auftraggeber von dem vereinbarten Termin nach Unterzeichnung des Vertrags zurücktreten oder den Termin verschieben, so muss folgender Schadensersatz an die Auftragnehmerin gezahlt werden:

• Rücktritt bis zu 12 Monate vor dem Termin: 10% des Gesamtbetrags

• Rücktritt bis zu 9 Monate vor dem Termin: 25% des Gesamtbetrags

• Rücktritt bis zu 6 Monate vor dem Termin: 50% des Gesamtbetrags

• Rücktritt bis zu 3 Monate vor dem Termin: 60% des Gesamtbetrags

• Rücktritt bis zu 1 Monat vor dem Termin: 75% des Gesamtbetrags

Die Reservierungsgebühr wird bei Kündigung, Verschiebung oder Nichtstattfinden des Termins nicht rückerstattet.

(m) Die Auftragnehmerin/ Die Auftraggeber hat/ haben das Recht, ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Unterschrift zu widerrufen.

Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform zu überreichen.

4. Rückgabe

(a) Ein subjektives Nichtgefallen der Bilder wird als Ablehnungs- /Rückgabegrund nicht akzeptiert.

(b) Eine Nachbearbeitung oder Retusche außerhalb der Signatur der Auftragnehmerin wird nicht durchgeführt.

(c) Schwarz-Weiß Konvertierungen werden im Ermessen der Auftragnehmerin kostenlos durchgeführt.

(d) Änderungen der Online-Galerie sind auf Wunsch kostenlos von der Auftragnehmerin durchzuführen.

5. Persönlichkeitsrecht / Recht am eigenen Bild

(a) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, keine Bildnisse von Personen ohne schriftliche

Zustimmung der Auftraggeber zu veröffentlichen.

5. Pflichten

(a) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, eine Sicherungskopie der bearbeiteten Dateien für ein Jahr zu speichern.

(b) Die Auftragnehmerin haftet in dieser Zeitspanne nicht für den Verlust oder Beschädigung durch Dritte.

(c) Die Sicherung erfolgt kostenlos.

(d) Die Auftraggeber können in dieser Zeitspanne die Dateien einmalig erneut kostenlos erhalten.

6. Nutzungsrechte und Urheberrecht

(a) Folgende Nutzungsrechte werden den Auftraggebern übertragen: Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, private Veröffentlichung.

(b) Nicht übertragene Rechte: Nachbearbeitung (Beschnitt, Filter und Sonstiges), öffentliche Ausstellung, Werbung oder kommerzielle Zwecke.

(c) Die Rechte werden den Auftraggebern erst nach vollständiger Bezahlung übertragen.

(d) Die Rechte werden zeitlich und räumlich unbeschränkt übertragen.

(e) Die Urheberin ist Rebecca Pohl Photography by Rebecca Wache.

(f) Die aufgeführten Konditionen aus Punkt (a), (b), (c), (d), (e) gelten auch bei der Weitergabe der Bilder an Dritte.

7. Rechtliche Zustimmung, Gerichtsstand und Zuständigkeit

(a) Es gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei der Lieferung ins Ausland.

(b) Für den Fall, dass die Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der BRD hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz der Auftragnehmerin als Gerichtstand vereinbart.